Die schweizerische Lichtlandschaft ist in Bewegung: Mit der Einführung von Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Leuchtmitteln und Betriebsgeräten 2012 sind fast alle Glüh-, Halogen- und Sparlampen vom Markt verschwunden. Seit Februar 2023 ist es verboten, Kompaktleuchtstofflampen in den Verkehr zu bringen. Der August 2023 schliesslich führte das Ende von T8- und T5 Leuchtstofflampen herbei. Erfahren Sie hier mehr über die neuste Regelung und was sie für Sie bedeutet.
Eine neue Regelung der EU machte Leuchtstofflampen im August 2023 den Garaus. Grund für die neue Regelung: Leuchtstofflampen enthalten Schadstoffe wie das Schwermetall Quecksilber und sind oftmals zu wenig energieeffizient. Neu darf die Schweiz also weder sogenannte T8- und T5-Leuchtstofflampen herstellen, noch darf sie sie importieren. Die Weiterverwendung bereits installierter oder gekaufter Lampen sowie der Abverkauf bereits bestehender Lagerbestände sind weiterhin erlaubt.
Die Navigation durch den Beleuchtungsdschungel ist nicht selbsterklärend. Verschaffen Sie sich hier einen ersten Überblick darüber, was Sie beim Beleuchtungsersatz beachten müssen und informieren Sie sich im Merkblatt «LED-Beleuchtung ersetzt die Leuchtstofflampe» vertiefter.
Die Lichtqualität von LED-Technologien ist deutlich besser als diejenige von Leuchtstofflampen. Die sogenannte «intelligente Steuerung» ermöglicht zudem eine bedürfnisabhängige Anpassung des Lichtes – beispielsweise durch Dimmen im Zusammenspiel mit Tageslicht. Solche raffinierte und wirtschaftliche Lichtlösungen können Stromkosten um 50 bis 95 % senken. Investitionen amortisieren sich je nach Sanierungsumfang bereits in zwei bis zehn Jahren. LED lohnt sich also.
Beim Ersatz von alten Lampen sind Fragen vorprogrammiert. Holen Sie sich die Unterstützung einer Fachperson, die Sie bei jeglichen Fragen und Bedürfnissen unterstützt. Idealerweise erkundigen Sie sich auch nach erfolgreichen Referenzprojekten.
Strukturiertes Vorgehen ist auch bei Beleuchtungsprojekten der Schlüssel zum Erfolg. Orientieren Sie sich an den folgenden Schritten:
Bestandesaufnahme und Bedarfsanalyse: Nehmen Sie eine Bestandesaufnahme vor und analysieren Sie Ihre Bedürfnisse und die vorhandene Beleuchtung. Was alles zu einer vollständigen Bestandesaufnahme gehört, erfahren Sie auf Seite drei des Merkblattes. Schritt eins? Eine Bestandesaufnahme.
Lösungsfindung: Eine Fachperson erarbeitet basierend auf Ihren Bedürfnissen und der Bestandesaufnahme ein Konzept für die Beleuchtungserneuerung. Diese muss den aktuellen Normen entsprechen (vgl. Seiten 8 und 10 des Merkblattes). Entscheiden Sie sich gemeinsam für eine optimierte Lösung (vgl. Seite 16 Punkt 7 des Merkblattes).
Offerten einholen: Vergleichen Sie die Angebote und beachten Sie hierzu auch die Checkliste von EnergieSchweiz (vgl. Seite 8 des Merkblattes).
Beantragen Sie Fördergelder: Achten Sie unbedingt darauf, die Fördergelder vor der Auftragserteilung zu vergeben. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich. Das Programm ProKilowatt gibt Ihnen einen Überblick über verschiedene Fördermöglichkeiten.
Erteilen Sie den Auftrag: Sind Sie mit einer Offerte zufrieden und konnten Sie sich mit einer Fachperson auf eine für Sie optimierte Lösung einigen? Bestätigen Sie den Auftrag mit einem einfachen Werkvertrag schriftlich und schon kann es losgehen. Achten Sie darauf, die Arbeiten und vor allem auch die korrekte Inbetriebnahme nach der Installation zu überwachen (Seite 10 im Merkblatt).
Ziehen Sie einen Beleuchtungsersatz in Erwägung? Informieren Sie sich ausführlicher im Merkblatt «LED-Beleuchtung ersetzt die Leuchtstofflampe» und erfahren Sie mehr über die Vorteile und Möglichkeiten einer LED-Beleuchtung. Zudem finden Sie hier Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie diverse Fallbeispiele, die den Ersatz verständlich veranschaulichen.